Platzordnung für die Miniaturgolfanlage des Bahnen-Golf-Club Bremen e.V.

in der August-Bebel-Allee 5c, 28329 Bremen

 

Platzordnung

 

§ 1 - Geltung

  1. Mit Betreten der Miniaturgolfanlage erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Platzordnung an und verpflichtet sich, allen sonstigen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen (Platz-/ Kassenwart)  Folge zu leisten.
  2. Bei Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstagsfeiern / Wettkämpfe und so weiter) sind die jeweiligen Aufsichtspersonen für die Einhaltung der Bestimmungen der Platzordnung durch die Teilnehmer und Besucher mitverantwortlich. 

§ 2 - Besucher

  1. Die Benutzung der Miniaturgolfanlage ist grundsätzlich jedermann gestattet.
  2. Kindern unter 10 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer verantwortlichen, erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
  3. Der Zutritt zur Anlage darf nur durch die hierfür vorgesehenen Eingänge und nur zu den ausgehängten Öffnungszeiten erfolgen.
  4. Betrunkene oder durch andere berauschende Substanzen beeinträchtigte Personen sind von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen.

§ 3 - Tarife

  1. Der Eintritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer Freikarte möglich. Die für Eintrittskarten jeweils gültigen Tarife sind aus der ausgehängten und im Internet (www.bgc-bremen.de) veröffentlichten Preisliste ersichtlich.
  2. Die gelöste Eintrittskarte und das Wechselgeld sind unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln zu beanstanden; spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  3. Für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet, gekaufte Karten können nicht zurückgenommen werden.
  4. Wird ein Besucher von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises.
  5. Eigene Minigolfausrüstung kann eingesetzt werden, der Eintrittspreis ändert sich nicht.

§ 4 - Betriebszeiten

  1. Die Miniaturgolfanlage ist in der Saison von April bis September geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten sind den Schaukästen zu entnehmen
  2. Bei Überfüllung oder bei unvorhergesehenen Ereignissen sind die Aufsichtspersonen berechtigt, die Benutzungsdauer vorübergehend einzuschränken oder die Miniaturgolfanlage (zeitweise) zu schließen.
  3. Bei ungünstiger Witterung kann die Miniaturgolfanlage geschlossen oder die Betriebszeit verkürzt werden.

§ 5 - Verhalten auf der Anlage

  1. Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Gäste nicht gefährdet oder belästigt werden.
  2. Die Einrichtungen der Miniaturgolfanlage sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und grobe Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz, der durch den BGC Bremen in Rechnung gestellt wird.
  3. Nicht erlaubt ist:
    • das Betreten der Bahnen und der Hindernisse auf den Bahnen (auch von Kleinkindern),
    • das Spielen in, auf und an den Hindernissen sowie das Hineinstecken von Schlägern in die Hindernisse,
    • das Befahren der Anlage mit Fahrrädern, Inlineskatern, Rollern etc.,
    • der Verzehr von mitgebrachtem Bier oder anderen alkoholischen Getränken.
  4. Besonders zu beachten ist:
    • Jedes erhebliches lärmende Verhalten ist so weit wie möglich einzuschränken.
    • Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, für Zigarettenstummel stehen mit Sand gefüllte Blumentöpfe unter den Bänken zur Verfügung.
    • Hunde dürfen NUR angeleint auf der Anlage mitgeführt werden. Die Hundehalter sind für sämtliche durch den Hund verursachte Schäden verantwortlich. Evtl. Verunreinigungen sind vom Halter umgehend zu entfernen.
    • Fahrräder sind grundsätzlich im Fahrradständer am Platzeingang abzustellen. Der Verein übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen etc.
    • Das Übersteigen von Begrenzungen (Zäune und Bepflanzungen) ist nicht erlaubt.
    • Das kurzfristige Betreten der Grünflächen ist gestattet.
    • Die Ausübung eines Gewerbes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Aufsichtspersonen erlaubt.

§ 6 - Aufsicht

  1. Das Aufsichtspersonal hat für Ruhe, Sicherheit, Ordnung und für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Die Aufsichtspersonen sind befugt, Personen, die sich trotz Ermahnung nicht an die Bestimmungen der Platzordnung halten oder Weisungen wiederholt nicht befolgen, von der Miniaturgolfanlage zu verweisen.

§ 7 - Haftung

  1. Die Benutzung der gesamten Miniaturgolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der BGC Bremen haftet für Verletzungen der Besucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Verschulden des Personals. Haftungsansprüche müssen sofort nach dem Schadensfall beim Aufsichtspersonal geltend gemacht werden.
  3. Für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Unachtsamkeit eines Besuchers, durch Nichtbefolgen dieser Platzordnung oder durch Verschulden anderer Besucher verursacht werden, haftet der BGC Bremen nicht.
  4. Die Besucher der Miniaturgolfanlage haften für die durch sie verursachten Schäden. Bei mutwilligen Zerstörungen werden rechtliche Schritte eingeleitet und ein Platzverbot ausgesprochen.
  5. Mit den ausgehändigten Bällen und Schlägern ist sorgsam umzugehen. Im Besonderen dürfen damit andere Personen nicht gefährdet werden. Für in Verlust geratene Bälle, beschädigte Schreibunterlagen, Schläger oder Bahnen / Hindernisse werden folgende Preise berechnet.
    • für verlorene Bälle 8,00 Euro
    • für beschädigte Schreibunterlagen 6,00 Euro
    • für beschädigte Schläger 20,00 Euro
    • für beschädigte Bahnen und Hindernisse bis zu 2.000,00 Euro (je nach Beschädigung).
  6. Für abgestellte Fahrzeuge aller Art auf der Miniaturgolfanlage bzw. auf dem vereinseigenen Parkplatz übernimmt der BGC Bremen keine Haftung.

 

Bremen im Juli 2018                                                                                 

Der Vorstand
BGC Bremen e. V.