in der August-Bebel-Allee 5c, 28329 Bremen
Platzordnung
§ 1 - Geltung
- Mit Betreten der Miniaturgolfanlage erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Platzordnung an und verpflichtet sich, allen sonstigen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen (Platz-/ Kassenwart) Folge zu leisten.
- Bei Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstagsfeiern / Wettkämpfe und so weiter) sind die jeweiligen Aufsichtspersonen für die Einhaltung der Bestimmungen der Platzordnung durch die Teilnehmer und Besucher mitverantwortlich.
§ 2 - Besucher
- Die Benutzung der Miniaturgolfanlage ist grundsätzlich jedermann gestattet.
- Kindern unter 10 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer verantwortlichen, erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
- Der Zutritt zur Anlage darf nur durch die hierfür vorgesehenen Eingänge und nur zu den ausgehängten Öffnungszeiten erfolgen.
- Betrunkene oder durch andere berauschende Substanzen beeinträchtigte Personen sind von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen.
§ 3 - Tarife
- Der Eintritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer Freikarte möglich. Die für Eintrittskarten jeweils gültigen Tarife sind aus der ausgehängten und im Internet (www.bgc-bremen.de) veröffentlichten Preisliste ersichtlich.
- Die gelöste Eintrittskarte und das Wechselgeld sind unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln zu beanstanden; spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet, gekaufte Karten können nicht zurückgenommen werden.
- Wird ein Besucher von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises.
- Eigene Minigolfausrüstung kann eingesetzt werden, der Eintrittspreis ändert sich nicht.
§ 4 - Betriebszeiten
- Die Miniaturgolfanlage ist in der Saison von April bis September geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten sind den Schaukästen zu entnehmen
- Bei Überfüllung oder bei unvorhergesehenen Ereignissen sind die Aufsichtspersonen berechtigt, die Benutzungsdauer vorübergehend einzuschränken oder die Miniaturgolfanlage (zeitweise) zu schließen.
- Bei ungünstiger Witterung kann die Miniaturgolfanlage geschlossen oder die Betriebszeit verkürzt werden.
§ 5 - Verhalten auf der Anlage
- Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Gäste nicht gefährdet oder belästigt werden.
- Die Einrichtungen der Miniaturgolfanlage sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und grobe Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz, der durch den BGC Bremen in Rechnung gestellt wird.
- Nicht erlaubt ist:
- das Betreten der Bahnen und der Hindernisse auf den Bahnen (auch von Kleinkindern),
- das Spielen in, auf und an den Hindernissen sowie das Hineinstecken von Schlägern in die Hindernisse,
- das Befahren der Anlage mit Fahrrädern, Inlineskatern, Rollern etc.,
- der Verzehr von mitgebrachtem Bier oder anderen alkoholischen Getränken.
- Besonders zu beachten ist:
- Jedes erhebliches lärmende Verhalten ist so weit wie möglich einzuschränken.
- Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, für Zigarettenstummel stehen mit Sand gefüllte Blumentöpfe unter den Bänken zur Verfügung.
- Hunde dürfen NUR angeleint auf der Anlage mitgeführt werden. Die Hundehalter sind für sämtliche durch den Hund verursachte Schäden verantwortlich. Evtl. Verunreinigungen sind vom Halter umgehend zu entfernen.
- Fahrräder sind grundsätzlich im Fahrradständer am Platzeingang abzustellen. Der Verein übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen etc.
- Das Übersteigen von Begrenzungen (Zäune und Bepflanzungen) ist nicht erlaubt.
- Das kurzfristige Betreten der Grünflächen ist gestattet.
- Die Ausübung eines Gewerbes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Aufsichtspersonen erlaubt.
§ 6 - Aufsicht
- Das Aufsichtspersonal hat für Ruhe, Sicherheit, Ordnung und für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Die Aufsichtspersonen sind befugt, Personen, die sich trotz Ermahnung nicht an die Bestimmungen der Platzordnung halten oder Weisungen wiederholt nicht befolgen, von der Miniaturgolfanlage zu verweisen.
§ 7 - Haftung
- Die Benutzung der gesamten Miniaturgolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der BGC Bremen haftet für Verletzungen der Besucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Verschulden des Personals. Haftungsansprüche müssen sofort nach dem Schadensfall beim Aufsichtspersonal geltend gemacht werden.
- Für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Unachtsamkeit eines Besuchers, durch Nichtbefolgen dieser Platzordnung oder durch Verschulden anderer Besucher verursacht werden, haftet der BGC Bremen nicht.
- Die Besucher der Miniaturgolfanlage haften für die durch sie verursachten Schäden. Bei mutwilligen Zerstörungen werden rechtliche Schritte eingeleitet und ein Platzverbot ausgesprochen.
- Mit den ausgehändigten Bällen und Schlägern ist sorgsam umzugehen. Im Besonderen dürfen damit andere Personen nicht gefährdet werden. Für in Verlust geratene Bälle, beschädigte Schreibunterlagen, Schläger oder Bahnen / Hindernisse werden folgende Preise berechnet.
- für verlorene Bälle 8,00 Euro
- für beschädigte Schreibunterlagen 6,00 Euro
- für beschädigte Schläger 20,00 Euro
- für beschädigte Bahnen und Hindernisse bis zu 2.000,00 Euro (je nach Beschädigung).
- Für abgestellte Fahrzeuge aller Art auf der Miniaturgolfanlage bzw. auf dem vereinseigenen Parkplatz übernimmt der BGC Bremen keine Haftung.
Bremen im Juli 2018
Der Vorstand
BGC Bremen e. V.